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Durch ein Testament das Evangelium verbreiten

Ehepaar
Für jeden von uns kommt einmal der Zeitpunkt, an dem wir uns diese Fragen stellen:
Was geschieht mit meinem Hab und Gut? Wer wird Erbe sein? Kann ich auch einen Teil meines Nachlasses einer bestimmten Organisation zugute kommen lassen?

Es ist gut, sich rechtzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. Mit einem Testament - Ihrem letzten Willen - sorgen Sie vor. Sie benennen Menschen, die Ihnen nahe stehen. Und Sie können einer Mission, wie z.B. "Aktion: In jedes Haus" einen Teil Ihres Nachlasses vermachen, damit noch viele Menschen das Evangelium bekommen.

Gerne geben wir Ihnen einige wichtige Hinweise.

Das Gesetz regelt die Erbfolge

Existiert kein Testament, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Die gesetzliche Erbfolge tritt dann in Kraft. Sie legt genau fest, wie ein Vermögen unter den Hinterbliebenen aufzuteilen ist. Danach sind Ehepartner, Blutsverwandte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbberechtigt. Adoptivkinder oder nicht eheliche Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Wer in welcher Reihenfolge erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.

Rechte und Pflichten eines Erben

Vererben oder vermachen sind zwei unterschiedliche Dinge. 
Wen immer Sie in Ihrem Testament als Erben einsetzen - er tritt automatisch Ihre Rechtsnachfolge an und übernimmt damit alle Ihre Rechte und Pflichten. Konkret bedeutet das: Ihr Erbe erbt Ihre Vermögensgegenstände, aber auch eventuelle Schulden und Verpflichtungen. Möchten Sie einem Menschen, der Ihnen nahe steht, etwas ohne weitere Verpflichtungen hinterlassen, dann ist ein Vermächtnis das Richtige. Das Vermächtnis kennzeichnet einen Anspruch, der von den Erben erfüllt werden muss. In diesem Fall müssen Sie in Ihrem Testament festlegen, dass ein bestimmter Gegenstand oder eine  bestimmte Geldsumme an eine Person gehen soll. Die Erben sind dann verpflichtet, Ihr Vermächtnis zu erfüllen.

Das eigenhändig geschriebene Testament

Die einfachste Form, ein Testament aufzusetzen, ist das eigenhändig geschriebene Testament. Damit es gültig ist, müssen Sie einige Formvorschriften einhalten. So muss das gesamte Testament vom Erblasser persönlich und handschriftlich verfasst sein. Auf dem Computer oder mit der Schreibmaschine verfasste Testamente, die lediglich eigenhändig unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam! Auch müssen Sie das Testament am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterschreiben und sollten es unbedingt mit Ortsangabe und Datum versehen. Die Form des privatschriftlichen Testaments ist in der Regel ausreichend, wenn Ihr Besitz und Ihre Familienverhältnisse überschaubar sind. Ein notarielles Testament empfiehlt sich, wenn Sie komplexere Anordnungen treffen möchten oder sichergehen wollen, dass Ihr letzter Wille jeder Anfechtung standhält.

Weitere Infos

Sie möchten sich noch intensiver mit dem Thema beschäftigen und brauchen kompetente Beratung? Bei der Suche nach einem Notar in Ihrer Nähe bin ich gerne behilflich.
Melden Sie sich einfach bei uns:

Aktion: In jedes Haus (Bernd Tocha), Telegrafenstraße 25, 42477 Radevormwald
Telefon: 02195 / 9156 - 11
Fax:  02195 / 9156 - 19
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.    

 
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